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Art. 32 · Ausnützungszuschlag und Vollgeschosse
BZO Niederglatt · S. 15 · Original-PDF
Die Ausnützungsziffer kann um höchstens 15 % erhöht werden, wenn anstelle der Dachgeschosse oder des Attikageschosses ein Vollgeschoss erstellt wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.