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Art. 30e · Erholungszone E5
BZO Niederglatt · S. 15 · Original-PDF
1Nutzweise: In der Erholungszone E5 ist eine Spielplatzanlage mit zugehörigen Nebennutzungen (Grillplatz etc.) zulässig. Es sind lediglich Gebäude, die für den Betrieb und den Unterhalt notwendig sind, zulässig.
2Grundmasse und Bauweise: Es sind maximal 2 Gebäude mit einer Grundfläche von insgesamt maximal 100m2 zulässig, wobei diese zusammengebaut werden können. Die Gesamthöhe beträgt max. 4.0 m, bei Schrägdächern max. 5.0 m.
III Besondere Institute
A Arealüberbauungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.