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Art. 30 · Grundmasse
BZO Niederglatt · S. 13 · Original-PDF
1In der Zone OeB gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften.
2Gegenüber benachbarten Grundstücken in einer anderen Zone sind die Grenzabstände der angrenzenden Zone einzuhalten.
13/21 Bau- und Zonenordnung
R1.06-01 G Erholungszonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.