Art. 26 · Für die ZPP Nr. 7 «Leimern III» gelten die folgenden
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 16 · Original-PDF
1Als rechtskräftige Überbauungsordnung im Sinne von Die UeO's 1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10, 15, 18 wurden vom Gemeinderat erlassen. Die dazugehörigen ZPP- Bestimmungen finden sich in Art. 29 bis Art. 44 GBR. Zonen mit ÜberbauArt. 88ff BauG, welche nach 1994 in Kraft getreten sind, ungsordnung gelten: UeO Nr. 1 "Ringgenboden/Schlifere" 1. Etappe UeO Nr. 2 "Galgenzelg Nord" 1. und 2. Etappe Die UeO 19 wurde von den Stimmberechtigten erlassen. Eine Aufnahme der ZPP- Bestimmungen erübrigt sich daher. UeO Nr. 3 "Galgenzelg West II" UeO Nr. 5 "Schufle" UeO Nr. 6 "Leimern II" UeO Nr. 7 "Leimern III"
1. und 2. Etappe UeO Nr. 9 "Freiburgstrasse" UeO Nr. 10 "Alchenfuhren II" UeO Nr. 15 <Brülle Süd< UeO Nr. 18 "Ried" 1. Etappe entspricht der UeO R Ried
vom 20.07.1990 inkl. Änderungen vom
22.02.1993 und 02.03.2001. UeO Nr.19 "Voremberg West" Art. 26 Für die ZPP Nr. 7 «Leimern III» gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP Nr. 7 «Leimern III»
1Die ZPP Nr. 7 bezweckt eine ortsintegrierte, leicht verdichtete Überbauung unter Einbezug und Berücksichtigung bestehender Bauten. Planungszweck
2Teilgebiet A: Es gelten die Bestimmungen der Mischzone gemäss Art.
4GBR. Teilgebiet B: Es gelten die Bestimmungen der Mischzone gemäss Art.
4GBR. Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (Büros, Ateliers, Praxen etc.) sind zugelassen. Art der Nutzung 3 min. GFZo 0.60, max. 0.90. Die Anzahl Vollgeschosse beträgt drei. GFZo = oberirdische Geschossflächenziffer; vgl. Art. A11 GBR Mass der Nutzung
4Auf allen neu erstellten Hauptgebäuden sind nur geneigte Dächer gestattet. Gestaltungsgrundsätze
5Die Hauptgebäude sind im Zusammenhang mit bestehenden Hauptgebäuden und der Aussenraumgestaltung so zu gruppieren, dass eine Ortsintegration gewährleistet wird und optimale Aufenthaltsbereiche entstehen. Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 26 Normativer Inhalt Hinweise
6Aussenräume, wie Fusswege, Gärten, Parkplätze sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche, sind sorgfältig zu gestalten.
7Die Erschliessung erfolgt vorwiegend über die Berg-gasse und die Leimernstrasse. Erschliessung und Parkierung
8Die Parkierung ist, soweit möglich, in unterirdischen Einstellhallen zusammenzufassen. Oberirdische Besucherparkplätze sind gestattet.
9Es gelten die Vorschriften der ES III. Lärmempfindlichkeitsstufe
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.