Art. 52d · d) Trockenstandorte und Feuchtgebiete von kommunaler
BZO Baureglement Saanen · S. 43 · Original-PDF
c)Hochmoor
1Trockenstandorte und Feuchtgebiete von kommunaler Bedeutung sind als Lebensräume für standorttypische Pflanzen und Tierarten zu erhalten.
d)Trockenstandorte und Feuchtgebiete von kommunaler Bedeutung
2Die traditionelle Bewirtschaftung der Trockenstandorte ist zu erhalten. Dabei darf der Pflanzenbestand weder durch Bewässerung, Aufforstung, noch durch andere Massnahmen beeinträchtigt werden. Der früheste Schnittzeitpunkt ist der 15. Juli.
3Weitere Entwässerungen der Feuchtgebiete sind untersagt. Die landwirtschaftlich extensive Nutzung ist im bisherigen Rahmen weiterzuführen (keine Düngung, in Mähdern einmalige Mahd im Herbst, auf Weiden gelegentliches Schwenten).
4Insoweit Bewirtschaftungsverträge zwischen den Bewirtschaftern und dem Naturschutzinspektorat abgeschlossen werden, richtet sich die Bewirtschaftung der Trockenstandorte und Feuchtgebiete nach den Auflagen dieser Verträge. Einwohnergemeinde Saanen 40 Baureglement
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