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Art. 52b · b) Naturnähere bachbegleitende Gebiete
BZO Baureglement Saanen · S. 43 · Original-PDF
Die naturnäheren bachbegleitenden Gebiete im Talgebiet dürfen nicht beidseitig touristisch weiter erschlossen werden. Einseitige noch unerschlossene Restgebiete müssen erschliessungsfrei bleiben.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.