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Art. 36 · Lärmschutz

BZO Baureglement Saanen · S. 34 · Original-PDF

1Soweit in Ueberbauungsordnungen nichts anderes festgelegt ist, gelten die in den Zonenvorschriften vorgeschriebenen Empfindlichkeitsstufen. Lärmschutz

2In den im Zonenplan bezeichneten lärmvorbelasteten Immissionsgebieten ist die Empfindlichkeitsstufe gemäss Art. 43 Abs. 2 LSV um eine Stufe erhöht. Im Weiteren bleibt die Einwohnergemeinde Saanen 31 Baureglement Lärmschutzverordnung vorbehalten, insbesondere Art. 31 LSV (Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.