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Art. 35 · Energie

BZO Baureglement Saanen · S. 34 · Original-PDF

Die Gemeinde kann im Rahmen der Nutzungsplanung oder im Baubewilligungsverfahren bestimmte Energieformen fördern oder einschränken und Koordinations-Massnahmen bei der Energieversorgung vorschreiben. Energie

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.