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Art. 13 · Geschäftsgebiete

BZO Baureglement Saanen · S. 19 · Original-PDF

1Die Geschäftsgebiete sind in Anhang 11 bezeichnet und bezwecken den Erhalt der Dörfer Gstaad und Saanen als Einkaufs-, Lebens-, Aufenthaltsund Begegnungsräume von hoher Qualität.

2Sockelgeschosse (Erdgeschosse) sind ganzjährig ausschliesslich als Ladengeschäfte, Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe mit Publikumsverkehr zu nutzen und betreiben. Ihre dem öffentlichen Bereich (Fussgängerzone, Weg, Trottoir, Strasse) zugerichtete Fassade ist mit Schaufenstern zu versehen und ortsüblich zu gestalten. Vorbehalten bleiben die Nutzungsvorschriften zur Hotelzone und zu den Zonen für öffentliche Nutzungen.

3Der Gemeinderat kann Ausführungsbestimmungen erlassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.