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Art. 23 · Erholungszone Ea Sport und Familiengärten

BZO Buchs · S. 36 · Original-PDF

1. In der Erholungszone Ea Gheid gelten für Gebäude und Anlagen folgende Grundmasse:

a)Überbauungsziffer

max. 10 %

b)Gebäudelänge

max. 30,0 m

c)Fassadenhöhe (generelles Mass) / Gesamthöhe max. 9,0 m 2. In der Erholungszone Ea soll die bestehende Nutzungsdurchmischung erhalten bleiben. Es sind Gebäude und Anlagen, die dem Sport dienen, sowie Familiengartenhäuser, Kleintierställe und gemeinschaftliche Gebäude zulässig, sofern sie für die jeweilige Teilnutzung erforderlich sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.