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Art. 24 · Erholungszone Eb Freizeitgestaltung

BZO Buchs · S. 36 · Original-PDF

1. Für Gebäude und Anlagen gelten folgende Grundmasse: Zone/Gebiet Gäldacher Sandacher/ Müliweiher

a)Überbauungsziffer max. 10 % 5 %

b)Gebäudelänge max. 25,0 m 15,0 m

c)Fassadenhöhe (generelles Mass) /

7,0 m

5,0 m Gesamthöhe max. 2. In der Erholungszone Eb sind Gebäude und Anlagen, die der Freizeitgestaltung dienen, zulässig. Sie haben sich durch eine gute Gestaltung auszuzeichnen. Flachdächer sind zu begrünen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.