← BZO Spiez · Inhaltsverzeichnis

Art. 73 · Baureglement (BR)

BZO Baureglement Spiez · S. 73 · Original-PDF

73 Baureglement (BR)

2Angerechnet werden Grünflächen, wasserdurchlässige Abstellplätze, begrünte Flachdächer sowie Hochstammbäume mit 25 m2 pro Baum. A117 Nutzungskataster Die Bauverwaltung führt den Nutzungskataster. vgl. den mit dem Inkrafttreten der BMBV per 1. August 2011 aufgehobenen Art. 95 BauV (resp. neu Art.

33BMBV) A12 Gebäude und Gebäudeteile A121 An- und Nebenbauten

1Unbewohnte An- und Nebenbauten sind nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt und dürfen die nach BR geltenden Masse nicht übersteigen.

2Bewohnte An- und Nebenbauten dürfen dem Aufenthalt von Menschen und Tieren dienen, dürfen aber die nach BR geltenden Masse nicht übersteigen. Unbewohnte An- und Nebenbauten sind z.B. Garten- und Gewächshäuser, Schwimmbecken. Zulässige Masse s. Art. 212 Abs. 5 Bst. b. Anbauten gehen über das für vorspringende Bauteile zulässige Mass hinaus (vgl. Art. 212 Abs. 5 Bst. c und A123). Als bewohnte An- und Nebenbauten gelten z.B. gedeckte Sitzplätze, Gartenhallen, Wintergärten. Zulässige Masse s. Art. 212 Abs. 5 Bst a. Anbauten gehen über das für vorspringende Bauteile zulässige Mass hinaus (vgl. Art. 212 Abs. 5 Bst. c und A123). A122 Unterirdische Bauten Unterirdische Bauten sind Gebäude oder Gebäudeteile, die mit Ausnahme der Erschliessung sowie der Geländer und Brüstungen über ihren Zugängen sowie mit ihrer Überdeckung innerhalb des Grenzabstandes höchstens bis zum Mass über das massgebende Terrain hinausragen, ab welchem eine Baute oder Anlage Grenzabstände einzuhalten hat. Zulässiges Mass s. Art. 212 Abs. 3 Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.