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Art. 72 · Baureglement (BR)

BZO Baureglement Spiez · S. 72 · Original-PDF

72 Baureglement (BR) A114 Anrechenbare Landfläche (aLF)

1Die anrechenbare Landfläche ist gleich der Fläche der von der Baueingabe erfassten, baulich noch nicht ausgenützten Grundstücke oder Grundstückteile. Hinzugerechnet wird die anstossende Fläche von Detailerschliessungsstrassen, soweit sie vom Baugrundstück abparzelliert worden ist, wenn im Zeitpunkt der Baueingabe seit der Abparzellierung nicht mehr als zehn Jahre verflossen sind. Nicht angerechnet werden: a die Fläche von Basiserschliessungsstrassen, die in vgl. den mit dem Inkrafttreten der BMBV per 1. August 2011 aufgehobenen Art. 93 Abs. 3 BauV. einem Überbauungs- oder Strassenplan festgelegt ist oder für die der entsprechende Plan öffentlich aufgelegt worden ist; b Wald und Gewässer; c einer anderen Nutzungsart zugewiesene Grundstückteile.

2Der Bauzone zugewiesene Grundstücksteile, die innerhalb des gesetzlichen oder des im Einzelfall reduzierten Waldabstands liegen, dürfen nur zur Hälfte mitgerechnet werden. A115 Überbauungsziffer

1Die Überbauungsziffer gibt an, welcher Teil eines Grundstücks mit oberirdischen Gebäuden (An- und Nebenbauten eingeschlossen) belegt werden darf. vgl. den mit dem Inkrafttreten der BMBV per 1. August 2011 aufgehobenen Art. 96 BauV.

2Die massgebende Grundstückfläche wird nach Art. A114 ermittelt.

3Grundstückteile mit unterirdischen Bauten gelten als nicht überbaut, sofern diese das umliegende Terrain nicht überragen und im wesentlichen nicht mehr als Zu- und Einfahrt sichtbar sind. A116 Grünflächenziffer

1Die Grünflächenziffer gibt an, welcher Teil der nicht mit Hochbauten überbauten Landfläche zu begrünen oder begrünt zu erhalten ist. Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.