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Art. 6 · Verschiedene Bestimmungen

BZO Baureglement Spiez · S. 68 · Original-PDF

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2. öffentliche Auflage Publikation im amtl. Anzeiger vom 18. und 25. Juli 2013 Publikation im Amtsblatt vom 17. und 24. Juli 2013 Öffentliche Auflage vom 18. Juli bis 19. August 2013 Einspracheverhandlungen vom 23. August bis 30. August 2013 Erledigte Einsprachen 6. Diese Verfügung wird eröffnet mit normaler Post - der Gemeinde Spiez unter Beilage der genehmigten Änderung des Baureglements (2 Ex.). Je zwei Exemplare dieser Verfügung und der genehmigten Änderung des Baureglements sind für das Amtsarchiv bestimmt. Amt für Gemeinden und Raumordnung Abteilung Orts- und Regionalplanung J • Ltf C e( {_____/' Barbara Wiedmer Rohrbach, Vorsteher-Stv. 15014 290/ 10.2007 SPIE~ Geringfügige Änderung von Art. 315,316, 317, 318 und 325 Baureglement nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung Die oben genannten Artikel im Baureglement der Einwohnergemeinde Spiez werden wie folgt ergänzt: Für das Attikageschoss gelten die Bestimmungen des Baureglements. Der Gemeinderat kann ohne Anrechnung an die Geschosszahl und die Gebäudehöhe eine andere Anordnung des Attikageschosses zulassen, wenn dam'it eine bessere gestalterische Lösung erreicht wird und die Gesamtfläche und die Höhe des Attikageschosses nicht erhöht werden. Genehmigungsvermerke Publikation im Amtsanzeiger vom 10. Juli und 17. Juli 2014 Publikation im Amtsblaij vom 9. Juli und 16. Juli 2014 Öffentliche Auflage vom 11. Juli bis 11. August 2014 Erledigte Einsprachen: keine Unerledigte Eisprachen: keine Rechtsverwahrungen: keine r'siden· f K\i~: i-V hlossen durch den Gemeinderat am 25. August 2014 Konrad Sigrist Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Spiez, denS .0 .W\~ \~lDchreiber: · 1 .V. Konrad Sigrist Genehmigt durch das Amt für Geme.inden und Raumordnung 2 3. Sep. 2014 j:\bauverwaltung\planung\opr09\aend_attika\aend _attika 140702.docx Änderung des Baureglements der Einwohnergemeinde Spiez vom 25. April 2014 gestützt auf Art. 122 Abs. 7 BauV Der Gemeinderat von Spiez beschliesst, gestützt auf Art. 122 Abs. 7 BauV, folgende for­ melle Harmonisierung des Baureglements der Einwohnergemeinde Spiez vom 25. April 6 c) KL, Stellungnahme vom 23. August 2018 d) AöV, Fachbericht vom 22. August 2018 e) TBA, OIK 1, Stellungnahme vom 14. Februar 2019 f) AUE, Fachbericht vom 13. März 2019

g)ADB, Fachbericht vom 20. Februar 2019 6. Die Gemeinde Spiez wird angewiesen, diese Genehmigung nach Eintritt der Rechtskraft unter Hinweis auf den Zeitpunkt des lnkrafttretens der Vorschriften und Pläne öffentlich bekanntzumachen (Art. 110 BauV resp. Art. 45 GV). 6. Diese Verfügung wird mit gewöhnlicher Post eröffnet:

–der Gemeinde Spiez unter Beilage der genehmigten Änderung des Baureglements, ZPP Nr. 9 «Ahorni» (2 Ex.). 6. Die Gemeinde Spiez wird angewiesen, die Verfügungen und Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Ausgleich von Planungsvorteilen inkl. allfälligem Nachweis der Schatzung dem Amt für Ge­ meinden und Raumordnung zu eröffnen (Art. 120b Abs. 1 BauV).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.