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Art. 536 · Schutzgebiete und Schutzobjekte des eidgenössischen und kantonalen Rechts

BZO Baureglement Spiez · S. 61 · Original-PDF

536 Schutzgebiete und Schutzobjekte des eidgenössischen und kantonalen Rechts Die aufgrund des eidgenössichen oder kantonalen Rechts geschützten Gebiete und Objekte sind im Zonenplan 2 als Hinweise eingetragen. Es gelten die jeweiligen Schutzbestimmungen des eidgenössichen, resp. kantonalen Rechts sowie der besonderen Schutzbeschlüsse; insbesondere: Kanderdelta

RRB 2073 v. 10.12.2008
Augand
RRB 3899 v. 22.12.2004
Spiezberg
RRB 2584 v. 17.06.1987

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 61) verbindlich lesbar.

Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.