Art. 416 · Aussenraumgestaltung
BZO Baureglement Spiez · S. 46 · Original-PDF
416 Aussenraumgestaltung
1Die Gestaltung der privaten Aussenräume – insbesondere der öffentlich erlebbaren Einfriedungen, Vorgärten, Vorplätze und Hauszugängen – hat sich im weitgehend unüberbauten Gebiet nach den ortsüblichen, im weitgehend bebauten Gebiet an den vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassen-, Quartier- und Ortsbild prägen.
2Mit dem Baugesuch ist ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen.
3Invasive Neophyten dürfen nicht verwendet werden und sind dort, wo bereits vorhanden, durch die Grundeigentümer zu bekämpfen. Zu den prägenden Merkmalen gehören:
–intakte Vorgärten mit durchgehenden Einfriedungen
–die Durchgrünung mit standortgerechten Sträuchern und Pflanzen
–keine überhöhten Stützmauern und unnatürlichen Übergänge zu Nachbargrundstücken. Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die nach dem Jahr 1500 eingebracht wurden, wildlebend etabliert sind und sich so stark und rasch ausbreiten, dass sie andere, für den betreffenden Lebensraum charakteristische Arten, verdrängen (vgl. Schwarze Liste der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen, SKEW; www.cpsskew.ch). Gemeinde Spiez
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.