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Art. 321 · ZPP 11 «Bifang»

BZO Baureglement Spiez · S. 34 · Original-PDF

321 ZPP 11 «Bifang»

1Die ZPP 11 «Bifang» bezweckt eine gut gestaltete und gut in den Landschaftsraum eingebettete Wohnüberbauung unter Berücksichtigung der angrenzenden Überbauungen.

2Wohnen entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen W (Art. 211 Abs. 2).

3 – AZ 0.6; maximale Gebäudehöhe 7.0 m.

–Bei Planungen auf der Grundlage eines WettbePlanungszweck Art der Nutzung Mass der Nutzung Unter einem Wettbewerbsverfahren wird ein Wettbewerb oder Studienauftrag nach der SIA-Norm 142 oder 143 verstanden. werbsverfahrens kann der Gemeinderat die maximale AZ um 0.10 erhöhen.

4ES II

5 – Volumen und Anordnung der Bauten sowie die Bepflanzung sind unter Berücksichtigung der angrenzenden Gebiete festzulegen.

–Die Dachformen und -materialien sind aufeinander Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze abzustimmen.

–Der Siedlungsrand ist sorgfältig zu gestalten.

–Bei der Aussenraumgestaltung ist darauf zu achten, dass die privaten Gärten nicht mit Stützmauern und steilen Böschungen vom angrenzenden Landschaftsraum abgetrennt werden. Bis 1.50 m hohe Trockensteinmauern sind zulässig.

6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt ab dem Gumperstalweg.

–Die Parkierung ist gemeinsam zu lösen. BesucherErschliessungsgrundsätze parkplätze müssen frei zugänglich sein und sind angemessen zu gestalten.

–Entlang der nordöstlichen Begrenzung der ZPP sind mindestens fünf öffentliche Autoabstellplätze vorzusehen. Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.