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Art. 322 · ZPP 12 «Gumperstal»

BZO Baureglement Spiez · S. 35 · Original-PDF

322 ZPP 12 «Gumperstal»

1Die ZPP 12 «Gumperstal» bezweckt eine gut gestaltete, in die Topografie und den empfindlichen Landschaftsraum eingebettete Wohnüberbauung, eine optimale Erschliessung über den Gumperstalweg sowie einen attraktiven und nachvollziehbaren Siedlungsrand.

2Wohnen entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen W (Art. 211 Abs. 2).

3 – AZ 0.5; maximale Gebäudehöhe 7.0 m.

–Bei Planungen auf der Grundlage eines WettbePlanungszweck Art der Nutzung Mass der Nutzung Unter einem Wettbewerbsverfahren wird ein Wettbewerb oder Studienauftrag nach der SIA-Norm 142 oder 143 verstanden. werbsverfahrens kann der Gemeinderat die maximale AZ um 0.10 erhöhen.

4ES II

5 – Volumen und Anordnung der Bauten sowie die Bepflanzung sind unter Berücksichtigung der angrenzenden Gebiete und der empfindlichen Lage im Landschaftsraum festzulegen.

–Die Dachformen und -materialien sind aufeinander Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze abzustimmen.

–Der Siedlungsrand ist sorgfältig zu gestalten.

–Bei der Aussenraumgestaltung ist darauf zu achten, dass die privaten Gärten nicht mit hohen Stützmauern und steilen Böschungen vom angrenzenden Landschaftsraum abgetrennt werden. Bis 1.50 m hohe Trockensteinmauern sind zulässig.

6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr darf nicht über die Stutzstrasse erfolgen.

–Die Parkierung ist gemeinsam zu lösen. BesucherErschliessungsgrundsätze parkplätze müssen frei zugänglich sein und sind angemessen zu gestalten.

–Der Gumperstalweg ist im IVS als «Objekt von nationaler Bedeutung mit historischem Verlauf mit Substanz» eingestuft. Die bestehenden Trockensteinmauern am Gumperstalweg sind zu erhalten und zu sanieren. Bei einem baulichen Eingriff sind die Trockensteinmauern nach dem Muster der Mauern am Aeschiweg wieder aufzubauen. Für die Belange des IVS ist bei der Planung und Ausführung die Fachstelle Via Storia einzubeziehen. Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.