Art. 318 · ZPP 8 «Oberlandstrasse»
BZO Baureglement Spiez · S. 31 · Original-PDF
318 ZPP 8 «Oberlandstrasse»
1Die ZPP 8 «Oberlandstrasse» bezweckt eine gut gestaltete Wohnüberbauung, eine angemessene Reaktion auf die Lärmemissionen der Oberlandstrasse und der Bahnlinie, die räumliche Abgrenzung des Siedlungsgebiets sowie den sorgfältigen Umgang mit den umliegenden Parkanlagen.
2Wohnen entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen W (Art. 211 Abs. 2).
3 – AZ 0.6; maximale Gebäudehöhe entlang der Oberlandstrasse 7.0 m, im übrigen Gebiet 9.5 m.
–Bei Planungen auf der Grundlage eines WettbePlanungszweck Art der Nutzung Mass der Nutzung Unter einem Wettbewerbsverfahren wird ein Wettbewerb oder Studienauftrag nach der SIA-Norm 142 oder 143 verstanden. werbsverfahrens kann der Gemeinderat die maximale AZ um 0.10 erhöhen.
4ES II
5 – Der Siedlungsrand ist in Bezug auf die Volumen und die Anordnung der Bauten sorgfältig zu gestalten und innerhalb der ZPP angemessen zu bepflanzen.
–Die benachbarte historische Bausubstanz (WohnLärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze heim Bethanien, Oberlandstrasse 84 und Kapelle, Kapellenstrasse 9) und die Baumbestände in den Randbereichen des Planungsgebiets sind bei der räumlichen Anordnung der Bauten und bei der Aussenraumgestaltung zu berücksichtigen.
–Die Dachformen und -materialien sind aufeinander abzustimmen.
–Mit planerischen, baulichen und gestalterischen Massnahmen ist auf die Lärmsituation Rücksicht zu nehmen. Gemeinde Spiez
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.