Art. 27 · Baureglement (BR)
BZO Baureglement Spiez · S. 27 · Original-PDF
27 Baureglement (BR)
3Richtet sich nach der bestehenden Bebauung, wobei folgende baupolizeilichen Masse zu beachten sind: Teilgebiet 4a: Zweigeschossig und GH max. 8.0 m Teilgebiet 4b: Dreigeschossig und GH max. 10.5
4ES III
5Es gelten die im Kernrichtplan konkretisierten Gestaltungsgrundsätze.
6Der Gemeinderat kann auf den Erlass einer Überbauungsordnung gemäss Art. 93 Abs. 1a BauG verzichten, wenn es sich um ein einzelnes Gebäude handelt und die Einpassung in die Umgebung mit entsprechenden Bedingungen und Auflagen erreicht werden kann. Wegleitend für die Beurteilung des Baugesuchs sind die Richtlinien der Kernzonenplanung. Mass der Nutzung Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze Weitere Bestimmungen
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