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Art. 235 · Gewerbezone Fernwärmezentrale (GFZ)

BZO Baureglement Spiez · S. 23 · Original-PDF

235 Gewerbezone Fernwärmezentrale (GFZ)

1Die Gewerbezone Fernwärmezentrale bezweckt die Erstellung und den Betrieb einer Fernwärmezentrale. Weitere Arbeitsnutzungen entsprechend den Bestimmungen über die Arbeitszone Gewerbe AG (Art. 211 Abs. 4) sind zulässig, wenn sie dem Zweck der Zone nicht widersprechen. Es gilt die ES IV nach LSV.

2Es gelten die baupolizeilichen Masse der Arbeitszone Gewerbe AG.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.