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Art. 2.1.1 · Die generelle Baubewilligung gilt nur für jene Teile des Bauprojekts, die im …

BZO Baureglement Spiez · S. 113 · Original-PDF

2.1.1 Die generelle Baubewilligung gilt nur für jene Teile des Bauprojekts, die im Baugesuch eindeutig als Gegenstand des Bewilligungsverfahrens bezeichnet worden sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.