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Art. 2.1 · Die UeO inkl. generellem Baugesuch wurden am 7. Juni 2018 beim Amt für Gemeinden

BZO Baureglement Spiez · S. 106 · Original-PDF

2.1 Die UeO inkl. generellem Baugesuch wurden am 7. Juni 2018 beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht. 2.1 Gemäss Art. 2 BauG ist ein Bauvorhaben zu bewilligen, wenn es den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften und den nach anderen Gesetzen im Baubewilligungsverfahren zu prüfenden Vorschriften entspricht, die öffentliche Ordnung nicht gefährdet und wenn ihm keine Hindernisse der Planung im Sinne der Art. 36 und 62 BauG entgegenstehen. 2.1 Die generelle Baubewilligung für die Erstellung einer Wohnüberbauung mit 5 Mehrfamilienhäusern als Hauptbauten und einem Mehrfamilienhaus als Solitärbau mit darunterliegender Einstellhalle sowie die Umlegung der Hauptwanderroute Spiez - Einigen gemäss dem eingereichten Baugesuch mit Projektplänen vom 3. September 2019 (Posteingangsstempel der EG Spiez), wobei - die eingetragene Fläche für den Eisspeicher Absorber aus dem Umgebungsgestaltungsplan von Amtes wegen gestrichen wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.