Art. 19 · Baureglement (BR)
BZO Baureglement Spiez · S. 19 · Original-PDF
19 Baureglement (BR) ZöN 30 Friedhof Einigen Bestehend; Erweiterung mit eingeschossigen Bauten III bis zu einer max. Gebäudehöhe von 7.0 m Bestehend; Hochbauten sind nicht gestattet III ZöN 31 Dorfplatz Einigen / Kultur, Parkplätze ZöN 32 Schulhaus Roggern / Ausbildung Bestehend; Erweiterungsbauten bis zu einer GebäudeIII höhe der bestehenden Bauten ZöN 33 Übungslokal Kander / Kultur, Parkplätze Bestehend; Erweiterung mit eingeschossigen Bauten III bis zu einer max. Gebäudehöhe von 7.0 m Bestehend; eingeIII schossige Infrastrukturbauten bis zu einer max. Gebäudehöhe von 4.0 m ZöN 34 Parkplatz Gwattzentrum / Parkplätze ZöN 35 Werkhof Spiezwiler / Gemeindewerkhof Bestehend; Erweiterungsbauten bis zur Gebäudehöhe IV der bestehenden Bauten ZöN 36 Neumatte, Spiezwiler / Parkplätze, Werkhof Bestehend; Erweiterung mit Bauten bis zu einer GeIV bäudehöhe der bestehenden Bauten; Entlang der Autobahn ist eine durchgehende Bepflanzung zu realisieren. Bestehend; Erweiterung mit eingeschossigen Bauten III bis zu einer max. Gebäudehöhe von 7.0 m ZöN 37 Schulanlage Spiezwiler / Ausbildung ZöN 38 Lattigen; Energieverteilstation / Energieversorgung Bestehend; neue Infrastrukturbauten sind gestattet IV Gemeinde Spiez
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.