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Art. 18 · Baureglement (BR)

BZO Baureglement Spiez · S. 18 · Original-PDF

18 Baureglement (BR) ZöN 20 Asylfriedhof Weidli / öffentliche Grünfläche und Ruheplatz Bestehend; der Baumbestand ist zu erhalten, II Hochbauten sind ausgeschlossen ZöN 21 Schulanlage Räumli / Ausbildung Bestehend, Erweiterung mit Bauten bis zu einer max. III Gebäudehöhe von 7.0 m GZ: 3

III GH: 10 m; bei Pultdächern mit einer max. Neigung von 15° wird die Gebäudehöhe nur traufseitig gemessen ZöN 22 Parzelle 4749 / Sakrale Nutzungen, Soziales, Wohnheim ZöN 23 Schulanlage Hondrich / Ausbildung Bestehend; Erweiterungsbauten bis zur Gebäudehöhe III der bestehenden Bauten ZöN 24 Bergbauernschule / Ausbildung, landwirtschaftliche Forschung Bestehend; Erweiterungsbauten bis zur Gebäudehöhe III der bestehenden Bauten ZöN 25 Kirchgemeindeanlage Hondrich/ Sakrale Nutzungen Bestehend; Erweiterung mit eingeschossigen Bauten bis II zu einer max. Gebäudehöhe von 7.0 m ZöN 26 Schulanlage Faulensee / Ausbildung Bestehend; Bei der Erweiterung ist der nachbarlichen III Situation in hohem Masse Rechnung zu tragen (Gestaltung, Immissionen). Maximale Gebäudehöhe: 10.00 m Bestehend; Erweiterung mit eingeschossigen Bauten III bis zu einer max. Gebäudehöhe von 7.0 m ZöN 27 Museum Artilleriewerk / Kultur ZöN 28 Parkplatz Faulensee / Parkplätze Bestehend; Hochbauten sind nicht gestattet, die III bestehenden Bäume sind zu erhalten, natürliche Abgänge sind zu ersetzen. ZöN 29 Altersund Pflegeheim Eigen, Faulensee / Alters- u. Pflegenutzungen Bestehend; Erweiterungsbauten bis zur GebäudeII höhe der bestehenden Bauten. Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.