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Art. 1.3.1 · Während der Bauzeit sind die Sicherheitsvorschriften der BLS Netz AG zu beachten
BZO Baureglement Spiez · S. 112 · Original-PDF
1.3.1 Während der Bauzeit sind die Sicherheitsvorschriften der BLS Netz AG zu beachten. Die notwendigen Sicherheitsmassnahmen (z.B. Standort der Maschinen, Kranstandorte, Erdung, allfällige Bahnwache, usw.) sind schriftlich mind. 6 Wochen vor Baubeginn zwischen der Gesuchstellerin, dem beauftragen Unternehmer und der Abteilung Ausbildung und Sicherheit der BLS Netz AG (bausicherheit@bls.ch) oder BLS Netz AG, Bausicherheit, Genfergasse 11, 3001 Bern zu vereinbaren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.