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Art. 318 · Dachgestaltung - Energiegewinnung und Begrünung

BZO Teilbaureglement Weiteres Stadtgebiet Nidau · S. 16 · Original-PDF

1Anlagen zur Gewinnung oder zur passiven Nutzung erneuerbarer Energie sind auf der ganzen Dachfläche zugelassen.

2Vorbehältlich Absatz 1 sind nicht begehbare Flachdächer und Dächer mit bis zu 5° Neigung, deren Fläche 50 m2 übersteigt, zu begrünen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.