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Art. 3.2 · Ausserhalb der Bauzonen

BZO Winkel · S. 11 · Original-PDF

3.2 Ausserhalb der Bauzonen

Ausserhalb der Bauzonen gelten die anwendbaren eidgenössischen und kantonalen Vorschriften, insbesondere Art. 43 LSV. 3.2 Reduktion der Anzahl Abstellplätze

Über eine allfällige Reduktion der Anzahl Abstellplätze aufgrund des Angebots des öffentlichen Verkehrs entscheidet der Gemeinderat im Sinne der kant. Wegleitung zur Regelung des Parkplatz-Bedarfs in kommunalen Erlassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.