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Art. 3.1 · Zuordnung für die Nutzungszonen

BZO Winkel · S. 11 · Original-PDF

3.1 Zuordnung für die Nutzungszonen

Für die Nutzungszonen gelten, gestützt auf die Art. 43/1 und 44 der Lärmschutzverordnung folgende Empfindlichkeitsstufen (ES): Zone ES Kernzone III Quartiererhaltungszone II Wohnzone I II Wohnzone II II Wohnzone III II Wohnzone mit Gewerbeerleichterung III Zone für öffentliche Bauten II Freihaltezone – 3.1 Anzahl Abstellplätze

Abstellplätze für Nutzungsart

Wohnen Mehrfamilienhaus Einfamilienhaus

Spezialnutzungen Verkaufsgeschäfte, Gastbetriebe, Kino, Kultstätten, Saalbauten, Schulen, Krankenhäuser, Sportanlagen, Alters- und Pflegeheime, Alterssiedlungen, etc.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.