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Art. 10.1.3 · Fassadenmehrlänge / Gebäude-

BZO Winkel · S. 32 · Original-PDF

10.1.3 Fassadenmehrlänge / Gebäudelänge für besondere Gebäude

Bei der Berechnung der Fassadenmehrlänge und der Gebäudelänge sind besondere Gebäude nicht mitzumessen, falls deren Gesamtfläche 40.0 m2, bzw. wenn das Grundstück mehr als 800 m2 umfasst, 5% der Grundstückfläche nicht übersteigt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.