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Art. 1.1 · Zonenplan, Waldabstandslinienpläne und Kernzonenpläne

BZO Winkel · S. 73 · Original-PDF

1.1 Geltungsbereich und Inhalt

Vorbehältlich allfälliger Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne für speziell abgegrenzte Gebiete regelt diese Verordnung für die Gemeinde Winkel in Ergänzung zum kantonalen Recht insbesondere:

a)Bestimmung der Zahl der minimal erforderlichen und maximal zulässigen Fahrzeugabstellplätze;

b)Anordnung und Sicherstellung der Abstellplätze;

c)Beteiligung an privaten und öffentlichen Gemeinschaftsanlagen;

d)Ersatzabgabe;

e)Parkraumplanung;

f)Äufnung eines Fonds zur Schaffung von Parkraum.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.