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Art. 8.6.6 · Für Fahrzeuge, die ausschliesslich Betriebszwecken dienen, kann die Zahl der …

BZO Wallisellen · S. 17 · Original-PDF

8.6.6 Für Fahrzeuge, die ausschliesslich Betriebszwecken dienen, kann die Zahl der maximal zulässigen Abstellplätze angemessen erhöht werden (z.B. Autovermietung, Reparaturwerkstätte, Speditionsfirma).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.