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Art. 5.5.6 · Hochhäuser sind zulässig

BZO Wallisellen · S. 14 · Original-PDF

5.5.6 Hochhäuser sind zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.