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Art. 5.5.6 · Hochhäuser sind zulässig
BZO Wallisellen · S. 14 · Original-PDF
5.5.6 Hochhäuser sind zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.