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Art. 5.4.3 · Ausser in den speziell bezeichneten Industrie- und Gewerbezonen sind …
BZO Wallisellen · S. 13 · Original-PDF
5.4.3 Ausser in den speziell bezeichneten Industrie- und Gewerbezonen sind Einkaufszentren unzulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.