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Art. 5.2.2 · Der Grenzabstand setzt sich aus dem Grundabstand und dem Mehrhöhenzuschlag …
BZO Wallisellen · S. 13 · Original-PDF
5.2.2 Der Grenzabstand setzt sich aus dem Grundabstand und dem Mehrhöhenzuschlag zusammen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.