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Art. 5.2.3 · In der Industrie- und Gewerbezone IG 8 ist gegenüber dem Ida-Zuppinger-Weg …

BZO Wallisellen · S. 13 · Original-PDF

5.2.3 In der Industrie- und Gewerbezone IG 8 ist gegenüber dem Ida-Zuppinger-Weg zwischen der Fussgängerüberführung und der Richtistrasse ein Grenzabstand von 10.0 m einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.