Art. 5.2 · Grenzabstand
BZO Wallisellen · S. 21 · Original-PDF
5.2 Erhöhte Gebäudelängen 1Die Gebäudelänge ist frei. Öffentlicher Gestaltungsplan Zentrum Wallisellen vom 9. Juni 2015 Seite 17/19 2Im Interesse von unterschiedlichen Strassenräumen dürfen jedoch strassenbegleitende Fassadenabschnitte folgende Höchstmasse nicht überschreiten: Baubereiche / Teilbaubereiche Länge der Fassadenabschnitte höchstens Längs der Rotackerstrasse 25.0 m Längs der Bahnhofstrasse / Neugutstrasse 45.0 m Für Baubereich F unbeschränkt 3Zwischen den Gebäuden oder Gebäudeteilen ist parallel zur jeweiligen Strasse, gemessen auf einer Tiefe von 10.0 m ab Baubereichsgrenze, ein Abstand von mindestens 7.0 m einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.