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Art. 5.1.2 · Die Gesamthöhe ist der grösste lotrecht gemessene Höhenunterschied zwischen den …
BZO Wallisellen · S. 13 · Original-PDF
5.1.2 Die Gesamthöhe ist der grösste lotrecht gemessene Höhenunterschied zwischen den höchsten Punkten des Gebäudes und dem jeweils darunter liegenden gewachsenen Boden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.