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Art. 5.1 · Grundmasse

BZO Wallisellen · S. 21 · Original-PDF

5.1 Erhöhte Baumassenziffern Baubereich / Teilbaubereich Baumassenziffer für Hauptgebäude höchstens B1, C1 5.0 A, D, E 6.0 B2, C2, F 7.0 Nutzungsverlagerungen sind sowohl zwischen Grundstücken als auch zwischen benachbarten Teilbaubereichen zulässig, sofern die jeweilige Baumassenziffer nicht um mehr als 10 % überschritten wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.