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Art. 5 · Industrie- und Gewerbezonen

BZO Wallisellen · S. 21 · Original-PDF

5 GESAMTÜBERBAUUNGEN Für Überbauungen, die eine Grundstücksfläche von mindestens 3'000 m² oder einen ganzen Baubereich umfassen, gelten die nachfolgenden Erleichterungen:

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.