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Art. 4.7.5 · Für private Gestaltungspläne, welche den für Arealüberbauungen im betreffenden …
BZO Wallisellen · S. 12 · Original-PDF
4.7.5 Für private Gestaltungspläne, welche den für Arealüberbauungen im betreffenden Gebiet geltenden Rahmen nicht überschreiten, genügt die Zustimmung des Gemeinderates und die kantonale Genehmigung. Bau- und Zonenordnung vom 9. Juni 2015 Seite 8/19
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.