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Art. 2.5.4 · Es sind nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung von 25 bis 40 Grad …

BZO Wallisellen · S. 9 · Original-PDF

2.5.4 Es sind nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung von 25 bis 40 Grad alter Teilung (Traufenwinkel) sowie gut eingegliederte Schleppdächer zulässig. Bei eingeschossigen Anbauten sind Pultdächer zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.