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Art. 2.3.2 · In der Kernzone II muss der Wohnflächenanteil des Erdgeschosses mindestens 50 % …

BZO Wallisellen · S. 9 · Original-PDF

2.3.2 In der Kernzone II muss der Wohnflächenanteil des Erdgeschosses mindestens 50 % betragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.