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Art. 2.2.3.4 · Besondere Gebäude fallen bei der Berechnung des Mehrlängenzuschlags ausser …
BZO Rorbas · S. 10 · Original-PDF
2.2.3.4 Besondere Gebäude fallen bei der Berechnung des Mehrlängenzuschlags ausser Ansatz.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.