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Art. 2.1.6.17 · Reklamen und Beschriftungen sind zurückhaltend zu

BZO Rorbas · S. 8 · Original-PDF

2.1.6.17 Reklamen und Beschriftungen sind zurückhaltend zu gestalten und müssen sich gut ins Strassenbild und das Bild der Hausfassade einordnen. Fremd- und Leuchtreklamen sind in der Regel nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.