Art. 37 · Normativer Inhalt
BZO Baureglement Neuenegg · S. 41 · Original-PDF
37 Normativer Inhalt Hinweise
c.In Ost-West-Richtung ist ein durchgehender öffentlicher Langsamverkehrsweg mit sinnvollen Anschlüssen an das übergeordnete Wegnetz sicherzustellen.
6Aufgrund der Einstufung des Gebietes in der Gefahrenkarte (gelbes und teilweise blaues und rotes Gefahrengebiet) ist bei der Ausarbeitung der UeO bzw. Baugesuch nachzuweisen, dass die in Art. 6 BauG (insbesondere Art. 6 Abs. 3 für sensible Bauten) formulierten Auflagen und Bedingungen zur Gefahrenbehebung und Schadenminimierung eingehalten werden können. Besonderes
7Es gelten die Vorschriften der ES II. Lärmempfindlichkeitsstufe
8Die bestehende UeO bleibt in Kraft, deren Änderung, Aufhebung und der Erlass einer neuen UEO stehen in der Kompetenz des Gemeinderates. Bestehende UeO Art. 28
1Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 15 gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP 15 «Denkmal»
2Die ZPP 15 bezweckt
a.die Realisierung einer Wohnüberbauung, unter Berücksichtigung Planungszweck der exponierten Lage unterhalb des Denkmals.
b.die harmonische Gestaltung der neu gebildeten Ortsränder.
c.das Sichern einer attraktiven und naturnahen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung.
d.die Sicherung der Pflege der Hecke am nördlichen Rand.
e.das Sichern einer zweckmässigen Erschliessung.
3Wohnen im Sinne der Wohnzonen W gemäss Art. 4 BR. Art der Nutzung
4Das Mass der Nutzung richtet sich vorbehältlich der nachfolgenden Festlegungen nach den Bestimmungen zur Wohnzone W2 gemäss Art. 5 BR:
–GFZo: min. 0.60; max. 0.70
–grosser Grenzabstand (gA): 7.5 m
–Anzahl Vollgeschosse: max. 2 Vollgeschosse plus Attika Mass der Nutzung
GFZo = Geschossflächenziffer oberirdisch Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.