← BZO Neuenegg · Inhaltsverzeichnis

Art. 35 · Normativer Inhalt

BZO Baureglement Neuenegg · S. 39 · Original-PDF

35 Normativer Inhalt Hinweise

6Wird keine Terrassensiedlung erstellt, kann auf die Ausarbeitung einer Überbauungsordnung verzichtet werden. Als Ersatzordnung gelten die Bestimmungen der Wohnzone W2 gemäss Art. 4 BR. Ersatzordnung

7Es gelten die Vorschriften der ES II. Lärmempfindlichkeitsstufe Art. 27

1Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 14 gelten die folgenden Bestimmungen:

ZPP 14 «Freizeitzentrum
Thörishaus»
2 Die ZPP 14 bezweckt

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 39) verbindlich lesbar.

a.die Schaffung einer Campinganlage für Dauer-, Saison- und DurchPlanungszweck gangscamper.

b.die Integration der Freizeitanlage in die empfindliche Uferlandschaft.

c.Sicherung einer öffentlichen Fuss- und Radwegverbindung in OstWest-Richtung.

d.die Sicherung eines Erschliessungskorridors und einer öffentlichen Langsamverkehrsverbindung in Ost-West-Richtung.

e.die Integration der bestehenden Wohnnutzung in die Freizeitanlage, inkl. begrenzter Ausdehnung der Nutzungsmöglichkeiten.

f.Sicherstellung der erforderlichen Gewässerräume

g.die Sicherstellung der erforderlichen Massnahmen zur Gefahrenbehebung und Schadenminimierung.

3Für die Bereiche ausserhalb der Gewässerräume gelten folgende Bestimmungen:

a.Auf ca. 20% der Fläche können Gebäude, Kleinbauten, Anbauten und Art und Mass der Nutzung Anlagen zum Betrieb des Campingplatzes errichtet werden: Gastgewerbe, Verkauf und Gemeinschaftseinrichtungen (u.a. Sanitäranlagen, Spielplatz, Erschliessung, Grünbereiche); Masse gemäss Wohnzone W2 Art. 13 GBR. Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.