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Art. 25 · Normativer Inhalt

BZO Baureglement Neuenegg · S. 29 · Original-PDF

25 Normativer Inhalt Hinweise

4Es gelten folgende Bestimmungen: Gebiet A FH tr: 12.5 m (Mehrhöhe für einzelne Bauten

und Bauteile zulässig)

Überbauungsziffer: 0.5 Grünflächenziffer: 0.15 Gebiet B GFo Wohnen: max. 11'000 m2

GFo Arbeiten: max. 11'000 m2

max. FH tr für Gewerbebauten: 12.5 m Mass der Nutzung

GFo = Geschossfläche oberirdisch Gebiet C max. FH tr für Hauptbauten: 12.5 m

5Im Übrigen gelten für die Gebiete A und C die Bestimmungen der Arbeitszone A2 und für das Gebiet B jene der Wohn- und Arbeitszone WA3 gemäss Art. 5 BR.

6Im Gebiet B sind entlang der nördlichen Grenze der Parzelle 527 nur Wohnbauten anzuordnen. Freistehende Einfamilienhäuser sind nicht zugelassen. Gestaltungsgrundsätze

7Beim Wileringbach ist für Hochbauten gemessen ab der nördlichen Parzellengrenze ein minimaler Gewässerraum von 9m einzuhalten. Besonderes

8Aufgrund der Einstufung des Gebietes in der Gefahrenkarte (gelbes und teilweise blaues Gefahrengebiet) ist bei der Ausarbeitung der UeO nachzuweisen, dass die in Art. 52 BR formulierten Auflagen und Bedingungen zur Gefahrenbehebung und Schadenminimierung eingehalten werden können.

9Es gelten die Vorschriften der folgenden Empfindlichkeitsstufen:

a.Gebiet A und C: IV

b.Gebiet B: III Lärmempfindlichkeitsstufe Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.