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Art. 24 · Nutzungszonen im Nichtbaugebiet

BZO Baureglement Neuenegg · S. 28 · Original-PDF

24 Normativer Inhalt Hinweise

5Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:

a.Die Überbauung ist nach einer einheitlichen Architektur zu Gestaltungsgrundsätze gestalten.

b.Die Aussenräume sind attraktiv und naturnah zu gestalten.

c.Das Attikavordach darf einseitig auf der gesamten Länge bis an die Fassade des darunter liegenden Geschosses heranreichen.

6Aufgrund der Einstufung des Gebietes in der Gefahrenkarte (gelbes und blaues Gefahrengebiet) ist bei der Ausarbeitung der UeO nachzuweisen, dass die in Art. 52 BR formulierten Auflagen und Bedingungen zur Gefahrenbehebung und Schadenminimierung eingehalten werden können. Besonderes

7Es gelten die Vorschriften der ES III. Lärmempfindlichkeitsstufe Art. 18

1Für die Zone mit Planungspflicht ZPP 5 gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP 5 «Louelenmoos»

2Die ZPP 5 bezweckt

a.Gebiet A und C: Schaffen einer verdichteten Gewerbeüberbauung,

b.Gebiet B: Schaffen einer verdichteten Überbauung mit gemischter Planungszweck Nutzung (Wohnen/Gewerbe).

c.das Sichern der Einordnung ins Orts- und Landschaftsbild sowie einer qualitätsvollen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung.

d.die Sicherstellung der erforderlichen Massnahmen zur Gefahrenbehebung und Schadenminimierung.

e.das Sichern einer rationellen Erschliessung (siehe Richtplan Verkehr).

3Es sind folgende Nutzungsarten zulässig:

a.Gebiet A und C: Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Art der Nutzung betriebsnotwendiger Wohnraum.

b.Gebiet B: Wohnnutzung, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Einwohnergemeinde Neuenegg • Baureglement (BR) • bereinigte Fassung nach Genehmigung / Nachführungsdokument

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.