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Art. 36 · Spielflächen, Freizeit- und Pflanzgärten
BZO Opfikon · S. 23 · Original-PDF
Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern sind Kinderspielplätze sowie Freizeit- und Pflanzgärten auszuscheiden. Ihre Grösse hat insgesamt 15 % der gesamten Wohnfläche zu betragen. Spielflächen, Freizeitund Pflanzgärten Art. 37* Grünflächenziffer
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.